Grundpfandrecht
Zu den Grundpfandrechten eines Gläubigers zählen Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Grundpfandrechte haben Gültigkeit, wenn die Höhe der Schuld unter Angabe des Namens des Gläubigers im Grundbuch vermerkt ist (siehe Grundbuch, Grundbuchauszug, Grundbuchblatt, Grundschuldbestellung, Löschungsbewilligung in diesem Glossar). Ohne Grundbucheintrag nebst Namensnennung des Gläubigers und der ausgeschriebenen Höhe der Schuld, ist das Grundpfandrecht des Gläubigers nicht hinreichend abgesichert.
Schau mal:
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- Grundbuch Das Grundbuch ist ein öffentliches Grundbesitzstandsverzeichnis...
- Grundbuchauszug Ein Grundbuchauszug ist vom Grundbuchamt anzufertigen...
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- Grundschuldbestellung Eine Grundschuldbestellung beinhaltet nach § 1191...
- Hypothekendarlehen Das Hypothekendarlehen ist ein langfristiges Darlehen,...