Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuerabgabe an das zuständige Finanzamt, die beim Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstückes zu zahlen ist, sie beträgt momentan 3,5% des jeweiligen Kaufpreises. Bei Grundstücksvererbungen ist diese Umsatzsteuer nicht zu entrichten. Gradmesser für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung, das kann zum Beispiel der Kaufpreis sein. Verkäufer und Käufer sind gegenüber dem Finanzamt Gesamtschuldner. In der Regel zahlt aber der Käufer die Grunderwerbsteuer. Diese Regelung ist im Kaufvertrag schriftlich vermerkt. Bei Rückabwicklung des Vertragsverfahrens kann der Käufer beim Rücktritt vom Kaufvertrag auf Antrag beim zuständigen Finanzamt die Rückzahlung der geleisteten Grunderwerbsteuer verlangen.
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