Ertragswert
Der Ertragswert einer Immobilie berechnet sich aus der Summe des Gebäudeertragswertes und des Bodenwertes (siehe Bodenwert in diesem Glossar). Nach der Ermittlung des Bodenwertes, werden vom zu erzielenden Rohertrag eines Objektes die Bewirtschaftungskosten, mit Ausnahme der Abschreibungen und Betriebskosten abgezogen, um den Reinertragswert eines Objektes zu ermitteln (siehe Bewirtschaftungskosten, Abschreibungen in diesem Glossar). Vom Reinertrag wird der auf den Bodenwert fallende Liegenschaftszins abgezogen (siehe Liegenschaftszins in diesem Glossar). Der daraus folgende Betrag wird unter der Berücksichtigung der Restnutzungsdauer des Objektes mit dem Liegenschaftszinssatz multipliziert. Stellt sich bei der Berechnung heraus, dass vom Reinertrag der Immobilie abzüglich des Bodenverzinsungsbetrages kein positiver Ertrag zu verzeichnen ist, endet das Ertragswertverfahren im Liquidationsverfahren einer Immobilie (siehe Liquidationsverfahren in diesem Glossar). Bei diesem Verfahren werden die Freisetzungskosten oder die sonstigen Verbindlichkeiten vom Bodenwert abgezogen. Nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren kann für die Erbschafts- und Schenkungssteuer der den früheren Einheitswert (siehe Einheitswert in diesem Glossar) ersetzende Grundbesitzwert ermittelt werden.
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