Bewirtschaftungskosten
Bewirtschaftungskosten sind Regelkosten, die sich aus der laufenden Inbetriebnahme einer Immobilie ergeben. Dazu zählen Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen (siehe Abschreibungen in diesem Glossar) und das Mietausfallwagnis. Bewirtschaftungskosten sind Bestandteil der zu ermittelnden Kostenmiete (siehe Kostenmiete in diesem Glossar), und werden somit anteilmäßig zu gewissen Teilen zu der reinen Mietzahlung hinzuaddiert. Bei einem Eigentümer, der seine Immobilie selbst bewohnt, kommt der Besitzer selbst für sämtliche Instandhaltungs- und Verwaltungskosten auf. Bei einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnung, zahlt die Eigentümergemeinschaft anteilmäßig und zumeist vierteljährlich die laufenden Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Die Verwaltungskosten betragen jährlich bis 230 Euro je Wohnung, bis 275 Euro je Eigentumswohnung und bis zu 30 Euro bei einer Eigentumsgarage. Die Instandhaltungskosten betragen jährlich pro Quadratmeter je nach Alter des Objektes zwischen 11,50 Euro bei Gebäuden, die älter als 33 Jahre sind und 7,10 Euro bei Objekten, die weniger als 22 Jahre alt sind. Die Instandhaltungskosten bei einer Garage oder einem Einstellplatz betragen etwa 68 Euro pro Jahr. Bei einem Fahrstuhl und angesetzten Schönheitsreparaturen ist mit Zuschlägen zu den üblichen Bewirtschaftungskosten zu rechnen. Jährliche Durchschnittsbewirtschaftungskosten dienen auch zur Feststellung des Reinertrages einer Immobilie und dem zu ermittelnden Ertragswert (siehe Ertragswert einer Immobilie). Bei einer Nichtbelegung oder einer Nichtzahlung der Miete, ist das Mietausfallwagnis bei vermieteten Wohnobjekten mit 2% der jährlichen Betriebskosten anzurechnen, bei Geschäfts und Gewerbeobjekten beträgt das einzuberechnende Mietausfallwagnis des Vermieters oder Verwalters 4% der jährlichen Bewirtschaftungskosten.
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