Baupreisindex
Nach § 21 der gültigen Wertverordnung wird durch das Sachwertverfahren der Herstellungswert eines Gebäudes beziffert. Die Normalherstellungskosten werden dabei auf das Preisniveau am Wertermittlungsstichtag umgerechnet. Dieser nach Sachwertverfahren ermittelte Wert wird auch Baupreisindex genannt. In Deutschland werden die jeweiligen Baupreisindexe für Hochhausneubauten (Bürogebäude, Wohngebäude, gewerblich genutzte Gelände), Einfamilienhausneubauten (Fertighäuser), Neubau im Straßen und Tiefbau (Brücken, Straßen, Kanäle) und für die Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden herausgegeben. Herausgeber des jeweiligen, aktuellen Baupreisindex ist das Statistische Bundesamt.
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