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Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten sind alle rund um den Bau anfallenden Gebühren zu zählen. Das sind zum Beispiel Notar und Gerichtsgebühren, Grunderwerbsteuer, Architektenhonorare und Gebühren für die Grundbucheintragung (siehe Notargebühr, Grunderwerbsteuer, Grundbuch in diesem Glossar). Diese anfallenden Baunebenkosten sind nicht zu unterschätzen und in den Gesamtfinanzierungsplan rechtzeitig mit einzukalkulieren. In der Regel sind also beispielsweise schon Gebühren für den Makler und Notar zu zahlen, bevor der erste Stein eines Hauses gesetzt ist, wenn die Formalitäten für den Grundstückserwerb erfolgen.

    

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