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Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss kann aus öffentlichen Mitteln, wie beispielsweise von Denkmalschutzprogrammen, aber auch von privaten Geldgebern, wie zum Beispiel von Mietern an den Eigentümer gezahlt werden. Der Baukostenzuschuss kann vom Programmträger öffentlicher Mittel oder vom Mieter nur zurückgefordert werde, wenn der Betrag bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgewohnt ist. Darüber gibt das Gesetz über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen Informationen. In der Praxis ist die Rückerstattung eher selten. Die Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Baukostenzuschuss enorm hoch und das Mietverhältnis sehr kurz war. Ein Baukostenzuschuss in der Höhe einer Jahresmiete gilt nach vier Jahren Wohnzeit als getilgt. Der Mieter zahlt regulär seine Miete und erkauft sich in vielerlei Fällen mit diesem Zuschuss den Mietvertrag.

    

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