Abschreibung (linear)
Den Abnutzungserscheinungen von Wohnobjekten ist in der Wohnungswirtschaft durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen, um den Wertverlust zu mindern und auszugleichen. Einem Gebäude wird beispielsweise eine hundertjährige Nutzungsdauer unterstellt, was zu einem gleich bleibenden, also linearen Abschreibungssatz von 1% führt. Auf Gegenständen mit einer höheren Verschleißquote wird ein höherer steuerlich geltend zu machender Abschreibungssatz fixiert. Bei Einbaumöbeln sind das 4% und bei Gemeinschaftsantennen beispielsweise bis zu 10%. Diese linearen, also fixierten und festen Abschreibungssätze richten sich also nach der Gebrauchshäufigkeit bei der so genannten Abschreibung bei Mietenkalkulationen (siehe auch Abschreibung degressiv in diesem Glossar). Bei der Abschreibung wird generell zwischen der progressiven, linearen und degressiven Wertminderung unterschieden.
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