Makleralleinauftrag
Der Makleralleinauftrag verpflichtet einen Makler, den Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu einem guten Abschluss zu bringen und auf eigene Kosten verkaufsrelevante Werbemaßnahmen durchzuführen. Es sind zur Auftragsdurchführung keine anderen Makler oder Drittpersonen einzuschalten. Der Makler muss also beim Alleinauftrag seine kompletten Kenntnisse des Immobilienmarktes in den Dienst des Kunden stellen. Ohne Makleralleinauftrag können gewisse Risiken entstehen. Beim allgemeinen Maklerauftrag ist der Makler nicht verpflichtet, den alleinigen Verkauf oder Kauf einer Immobilie im Dienste seines Kunden zielorientiert voranzutreiben. Es kann passieren, dass mehrere mögliche Käufer einer Immobilie am Ende mehrmals eine Käufer oder Vermittlungsprovision an den Makler zu zahlen habe, da die Immobilie mehreren potentiellen Käufern angeboten wird. Dies lässt darauf schließen, wenn ein Objekt in derselben Zeitung mehrmals angeboten wird. Nur der Makleralleinauftrag schützt den Kunden und führt zu einer zielorientierten und schnellen Erwerbung oder dem Verkauf einer Immobilie. Der Makleralleinauftrag kann somit insgesamt preiswerter für den Kunden, potentiellen Erwerber oder Verkäufer sein, als ein allgemeiner Maklerauftrag, der gewisse Kostenrisiken trägt und in der Regel nicht zu einem schnellen, erfolgreichen Ziel führen muss (siehe Makler, MaBV, Maklercourtage in diesem Glossar).
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