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Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die MaBV oder auch Makler und Bauträgerverordnung ist eine Verbraucherschutzsatzung und steuert die Geschäftsbeziehungen zwischen den Maklern, Kapitalanlagevermittlern, Bauträgern und Baubetreuern auf der einen Seite und den Kunden und Auftraggebern auf der anderen Seite. Zentraler Punkt der Satzung ist die Sicherung des Vermögens der Kunden und Auftraggeber. Dazu zählt auch die Datensicherung zugunsten der Auftraggeber. Der alleinige Auftraggeber ist im Sinne der MaBV immer der Immobiliensuchende oder Kunde (siehe Makleralleinauftrag in diesem Glossar). § 34 c der Gewerbeordnung ist die Rechtsgrundlage für diese Regelung.

    

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