Gewaehrleistung
Das Bauunternehmen oder der Entgegennehmer des Bauauftrages übernimmt für alle ausgerichteten Bauabschnitte und Maßnahmen die Gewähr, dass bei der Bauabnahme oder der Fertigstellung des Auftrages die erbrachte Leistung den funktionalen und zugesagten Eigenschaften entspricht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt die Gewährleistungsgarantie von erbrachten Bauleistungen fünf Jahre (siehe Bauauftrag, Bauabnahme). Nach der VOB oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen beträgt die Garantiezeit vier Jahre (siehe VOB/Verdingungsordnung für Bauleistungen in diesem Glossar). Der Auftraggeber oder Bauherr kann sich bei nach der Bauabnahme auftretenden Baumängel auf die zugesicherten und gesetzlichen Gewährleistungsfristen berufen (siehe Bauherr, Baumängel in diesem Glossar).
