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Eigentumswohnung

Die Eigentumswohnung ist ein in sich abgeschlossener Wohnbesitz innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Sie bezeichnet das reine Wohneigentum, während das so genannte Teileigentum zu einem gewissen Miteigentumsanteil dem jeweiligen Wohnungseigentümer zugeschrieben wird (siehe Abgeschlossenheit, Miteigentumsanteil, Teileigentum in diesem Glossar). Der Begriff Eigentumswohnung ist in der Wohnungswirtschaft nicht mehr sehr gebräuchlich, es wird zwischen Wohnungseigentum und dem Teileigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterschieden. Die Schaffung von Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus wurde nach dem II. Weltkrieg verstärkt vorangetrieben. Das Wohnungseigentumsgesetz von 1951 regelt den Unterschied zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum. Es wurde inzwischen novelliert.

    

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