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Baumängel

Von einem Baumangel ist zu sprechen, wenn die Bauleistung des Bauunternehmens oder seiner Subunternehmer und Handwerker nicht den üblichen Regeln der Baukunst, Statik und Technik entsprechen. Ist das der Fall, steht dem Auftraggeber oder Bauherrn ein Ausgleich oder Gewährleistungsanspruch zu. Der Mangel am Bau muss auf Kosten des ausführenden Unternehmens behoben werden. In der Praxis ist es oft schwierig, den Mangel, sollte er nicht derart sichtbar und beeinträchtigend sein zu beweisen. Oft ist der Mangel unübersehbar vorhanden, und das ausführende Unternehmen weigert sich, dem Gewährleistungsanspruch stattzugeben. Es ist schon vor Baubeginn ratsam, sich als Auftraggeber oder Bauherr für ein seriöses Bauunternehmen mit qualitativ guten Subunternehmen zu entscheiden.

    

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