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Bauherr

Der Bauherr gibt sein Bauvorhaben in der Regel bei einem Bauträger oder Bauunternehmen in Auftrag. Der Bauträger haftet bis zur Fertigstellung auch finanziell für die Fertigstellung der verschiedenen Bauschritte und bedient sich dabei häufig Subunternehmern, die der Bauträger vorab zu bezahlen hat. Der zukünftige Besitzer und Bauherr oder auch Auftraggeber ist rein formal erst bei der Grundbucheintragung Besitzer und Bauherr seines Objektes. Bis zur Fertigstellung ist der Bauträger finanziell und ideell für das Bauvorhaben verantwortlich. Erst nach der Bauabnahme geht das Objekt nach Bezahlung der vom Bauträger geleisteten Verrichtungen und der Eintragung in das Grundbuch in den Besitz des Bauherren über. Real ist der Auftraggeber also erst nach Fertigstellung, Bezahlung und der Beurkundung und Eintragung der Besitzverhältnisse auch tatsächlich Bauherr. Es sei denn, der Bauherr errichtet privat in Eigenarbeit ohne die Hilfe eines Bauträgers oder Bauunternehmens das Gebäude auf eigene Rechnung. Das ist aufgrund häufig auftretender mangelnder Kenntnis aller bautechnischen Gegebenheiten und aus Zeitgründen durch die übliche Berufstätigkeit eines Bauherren eher unwahrscheinlich (siehe Bauträger in diesem Glossar).

    

Schau mal:

  1. Bauträger Ein Bauträger errichtet auf eigene Rechnung,...
  2. Eigenleistung Die Eigenleistungen am Bauvorhaben teilen sich...
  3. Gewaehrleistung Das Bauunternehmen oder der Entgegennehmer des...
  4. Werkvertrag Durch den Abschluss eines Werkvertrages, beauftragt...
  5. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen oder...
  6. Baumängel Von einem Baumangel ist zu sprechen,...