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Baudenkmal

Baudenkmäler sind erhaltenswerte, alte Gebäude, die bestimmten Regelungen zu deren Erhalt unterliegen. Sie bieten gewisse steuerliche Vorteile bei umfangreichen Renovierungsmaßnahmen, der denkmalgeschützte Charakter des jeweiligen Gebäudes muß jedoch erhalten bleiben. Die Kosten von Renovierungsmaßnahmen, die den denkmalgeschützten Charakter eines Gebäudes erhalten sollen, können bis zu zehn Jahren mit bis zu 10% jährlich steuerlich abgesetzt werden, Voraussetzung ist jedoch der anerkannte Bestand des denkmalgeschützten Objektes, vor Beginn der Bau oder Renovierungsmaßnahmen. Tritt die Anerkennung als Baudenkmal erst während der baulichen Maßnahmen auf, kann der Steuervorteil, beziehungsweise die auf  bis zu zehn Jahre statthafte steuerliche Abschreibung erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung als Baudenkmal geltend gemacht werden. Arbeiten, die vor der Registrierung und Anerkennung erfolgten, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Es können nur Umbaumaßnahmen oder Einbaumaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden, die dem Erhalt des Gebäudes als Baudenkmal unmittelbar dienen, wie zum Beispiel eine neue Heizungsanlage, neue Sanitäreinrichtungen oder eine Fassadenrenovierung, die sich unmittelbar auf den Erhalt des ursprünglichen Aussehens des Gebäudes bezieht.

    

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