Mieterschutz
Das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist oft recht diffizil und das Mietrecht ist eines der Rechtsgebiete, in denen es am häufigsten zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Nicht nur Mieter sollten sich daher gut bezüglich ihrer Rechte und Pflichten auskennen, sondern auch für Vermieter ist es im Interesse eines harmonischen Zusammenlebens mit ihren Mietern ratsam, dass sie sich über das Mietrecht umfassend informieren. Das Mietverhältnis beginnt immer mit dem Abschluss eines Mietvertrages. Dieser kann, wie jeder Vertrag, grundsätzlich frei vereinbart und sogar mündlich abgeschlossen werden. Aber im gesetzlichen Mietrecht gibt es einige grundsätzliche Regelungen, die nicht durch mietvertragliche Vereinbarungen aufgehoben werden können. Diese Regelungen befinden sich vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch, werden aber durch höchstrichterliche Entscheidungen, sogenannte Grundsatzurteile, regelmäßig konkretisiert.
Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern entstehen häufig dann, wenn eine Mieterhöhung angekündigt wird. Der Vermieter ist jedoch nicht berechtigt, die Miete beliebig zu erhöhen. Auch die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiges Streitthema. Beachten Vermieter von vornherein die Grundlagen, nach denen die Betriebskosten abzurechnen sind, so lassen sich unnötige Auseinandersetzungen vermeiden.
Es ist kaum bekannt, dass grundsätzlich der Vermieter verpflichtet ist, regelmäßig Schönheitsreparaturen durchzuführen. Es gibt wohl kaum einen Vermieter, der diese Verpflichtung nicht vertraglich seinen Mietern auferlegt. In diesem Fall ist er dazu berechtigt, aber er kann seine Mieter damit nicht über Gebühr belasten. Gewisse Reparatur- und Renovierungs-Verpflichtungen darf der Vermieter jedoch nicht auf seine Mieter übertragen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, so haben Mieter in einem gewissen Umfang ein Zurückbehaltungsrecht an einem Teil der Miete. Der Vermieter darf auch nicht darauf bestehen, dass eine vereinbarte Kautionszahlung vor der Schlüsselübergabe erfolgt. Vielmehr ist jeder Mieter berechtigt, die Kaution in drei monatlichen Raten zusammen mit den ersten drei Monatsmieten zu hinterlegen. Den Vermieter trifft aber die Verpflichtung, die Kaution von seinem Vermögen getrennt und zinsbringend anzulegen.
Vermieter sind bemüht, sich abzusichern, bevor sie einem neuen Mieter die Wohnung überlassen. Gelegentlich kommt es dazu, dass der Absicherungswunsch so weit geht, dass Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen. Darauf haben sie jedoch keinen Anspruch, die Frage nach dem monatlichen Familieneinkommen muss aber beantwortet werden.