Immobilienwirtschaft
Immobilieneigentümer haben in gewisser Weise immer etwas mit der Immobilienwirtschaft zu tun, besonders aber dann, wenn sie auch als Vermieter agieren. Wer also eine Einliegerwohnung in seinem Haus vermietet oder eine Eigentumswohnung, sollte zumindest die wichtigsten Grundlagen der Immobilienwirtschaft kennen. Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Grundstück selbst nutzen oder jemandem unentgeltlich überlassen, sollten wissen, wie sich die Jahresrohmiete zusammensetzt, denn sie ist nicht nur für die Bewertung von Interesse, sondern auch für die Anwendung des steuerlichen Ertragswertverfahrens. Jeder Immobilieneigentümer sollte zudem darüber informiert sein, wie eine Immobilienbewertung erfolgt, denn nur so weiß er jederzeit, welchen Wert er besitzt.
Vorsicht ist geboten, wenn eine Immobilie schon kurz nach dem Kauf weiter verkauft wird, denn dann könnten Spekulationsgewinne anfallen, die entsprechend zu versteuern sind. Um sich davor zu schützen, sollten kurzfristige Immobilieneigentümer den Fachbeitrag zu diesem Thema lesen. Der Ertragswert einer Immobilie ist ein weiterer Betrag, der steuerlich, aber auch im Fall eines Verkaufs von Interesse ist. Die Höhe der Abschreibung für ein Wohngebäude ist ein weiterer Faktor, der sich auf die steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen auswirkt.
Das Recht des Wohnungseigentums enthält einige Besonderheiten, mit denen Besitzer von Eigentumswohnungen unbedingt vertraut sein müssen, denn diese Regelungen haben Auswirkungen auf die Nebenkosten und alle anderen Rechte und Pflichten der Bewohner und Eigentümer. Durch den Miteigentumsanteil am Haus und am Grundstück sowie weiteren Nebengebäuden einer Eigentumsanlage sind alle Wohnungseigentümer innerhalb der Eigentümergemeinschaft eng miteinander verbunden. Veränderungen oder Renovierungsmaßnahmen, die außerhalb jeder eigenen Wohnung am Gebäude oder Grundstück vorgenommen werden, können nur erfolgen, wenn sich alle Eigentümer darüber einig sind. Für notwendige Renovierungen des Gebäudes wird in Eigentümergemeinschaften eine Instandhaltungsrücklage gebildet, damit gewährleistet ist, dass immer ein ausreichendes Kapital für die Finanzierung größerer Reparaturmaßnahmen vorhanden ist. Für die Höhe der Instandhaltungsrücklage, die von allen Wohnungseigentümern zusammen mit den Nebenkosten bezahlt wird, werden gewisse Richtsätze zugrunde gelegt.
Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kauft, kann sich in den nachfolgenden Beiträgen über die verschiedenen Verfahrensschritte informieren, aber auch über alle beim Immobilienkauf anfallenden Nebenkosten wie Notar-Gebühren, Grunderwerbssteuer oder Architektenhonorare, die unter Umständen eine beträchtliche Höhe annehmen können.