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	<title>Immobilienportal &#38; Immobilienmarkt &#187; Immobilienmakler</title>
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	<description>Das Immobilienportal mit Infos zum Immobilienmarkt</description>
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		<title>Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Nov 2007 15:47:23 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die MaBV oder auch Makler und Bauträgerverordnung ist eine Verbraucherschutzsatzung und steuert die Geschäftsbeziehungen zwischen den Maklern, Kapitalanlagevermittlern, Bauträgern und Baubetreuern auf der einen Seite und den Kunden und Auftraggebern auf der anderen Seite. Zentraler Punkt der Satzung ist die Sicherung des Vermögens der Kunden und Auftraggeber. Dazu zählt auch die Datensicherung zugunsten der Auftraggeber. Der alleinige Auftraggeber ist im Sinne der MaBV immer der Immobiliensuchende oder Kunde (siehe Makleralleinauftrag in diesem Glossar). § 34 c der Gewerbeordnung ist die Rechtsgrundlage für diese Regelung.</p>
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		<title>Maklercourtage</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Sep 2007 15:44:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Maklercourtage oder auch Maklerprovision ist nach § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Gebühr des...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Maklercourtage oder auch Maklerprovision ist nach § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Gebühr des Immobilienmaklers für den Abschluss oder für die Vermittlung eines Vertrages. In der Regel ist das ein Kauf oder Mietvertrag für ein zu bewohnendes Objekt. Die Erhebung einer Maklerprovision ist nur statthaft, wenn die Tätigkeit des Maklers unmittelbar mit dem Zustandekommen eines Vertrages zusammenhängt. Es ist nicht statthaft, eine Courtage nur für besichtigten Wohnraum, Sichtung von Mietverträgen,<span>  </span>sowie für die Anfertigung und Aushändigung von Wohnungsexposees zu erheben. Die Höhe der zu erhebenden Provisionen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. In Bayern erhebt ein Makler beispielsweise bis zu 3,48% inklusive Mehrwertsteuer als Courtage beim Kauf einer Immobilie. Die Prozentangaben beziehen sich auf den Anteil des notariellen Kaufpreises einer Immobilie, die der Makler als Provision erhebt. Beim Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung sind es bis zu 2,32 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer, während bei einer Anmietung einer gewerblich genutzten Immobilie bis zu 3,48 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer fällig werden (siehe Makler, Makleralleinauftrag, MaBV in diesem Glossar).</p>
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		<title>Makleralleinauftrag</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 15:42:20 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Makleralleinauftrag verpflichtet einen Makler, den Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu einem guten Abschluss zu...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Der Makleralleinauftrag verpflichtet einen Makler, den Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu einem guten Abschluss zu bringen und auf eigene Kosten verkaufsrelevante Werbemaßnahmen durchzuführen. Es sind zur Auftragsdurchführung keine anderen Makler oder Drittpersonen einzuschalten. Der Makler muss also beim Alleinauftrag seine kompletten Kenntnisse des Immobilienmarktes in den Dienst des Kunden stellen. Ohne Makleralleinauftrag können gewisse Risiken entstehen. Beim allgemeinen Maklerauftrag ist der Makler nicht verpflichtet, den alleinigen Verkauf oder Kauf einer Immobilie im Dienste seines Kunden zielorientiert voranzutreiben. Es kann passieren, dass mehrere mögliche Käufer einer Immobilie am Ende mehrmals eine Käufer oder Vermittlungsprovision an den Makler zu zahlen habe, da die Immobilie mehreren potentiellen Käufern angeboten wird. Dies lässt darauf schließen, wenn ein Objekt in derselben Zeitung mehrmals angeboten wird. Nur der Makleralleinauftrag schützt den Kunden und führt zu einer zielorientierten und schnellen Erwerbung oder dem Verkauf einer Immobilie. Der Makleralleinauftrag kann somit insgesamt preiswerter für den Kunden, potentiellen Erwerber oder Verkäufer sein, als ein allgemeiner Maklerauftrag, der gewisse Kostenrisiken trägt und in der Regel nicht zu einem schnellen, erfolgreichen Ziel führen muss (siehe Makler, MaBV, Maklercourtage in diesem Glossar).</p>
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		<title>Immobilienmakler</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jul 2007 15:39:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>

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		<description><![CDATA[Makler vermitteln Verträge. Es ist zwischen dem Zivil und Handelsmakler zu unterscheiden. Handelsmakler beschäftigen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Makler vermitteln Verträge. Es ist zwischen dem Zivil und Handelsmakler zu unterscheiden. Handelsmakler beschäftigen sich mit Verträgen des Handelsrechtes, wie zum Beispiel Waren, Versicherungen, Wertpapiere und der Schiffsmiete, während Zivilmakler sich mit Mietverträgen, Grundstücken, Kaufverträgen und Darlehensverträgen befassen. Für die mehr verbreiteten Zivilmakler gelten die §§ 652-654 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zivilmakler können im Gegensatz zum Handelsmakler bereits Provisionen erheben, wenn ein Provisionsversprechen des Auftraggebers und somit ein baldiger Vertragsabschluß vorliegt. Die Vertragsart kann in der Regel ein Miet oder Kaufvertrag sein. Innerhalb des zivilen<span>  </span>Maklerrechtes ist geregelt, dass der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet ist, die Maklerleistungen abzunehmen, andererseits ist der Zivilmakler nicht verpflichtet, sondern nur berechtigt, den Auftrag des Auftraggebers anzunehmen. Daher ist es von beiderseitigem Interesse, einen Makleralleinauftrag auszuhandeln, um sicherzugehen, dass die Maklerleistungen honoriert werden und sich der Makler in seiner Tätigkeit nur dem Alleinauftrag erteilenden Kunden widmet (siehe Makleralleinauftrag, MABV, Maklercourtage in diesem Glossar).Nach § 34c der Gewerbeordnung, muss ein Zivilmakler die Erlaubnis seiner Tätigkeit beantragen, Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Sachkenntnis des Zivilmaklers, ferner muss er sich in geordneten finanziellen Verhältnissen befinden.</p>
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