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	<title>Immobilienportal &#38; Immobilienmarkt &#187; Definition</title>
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	<description>Das Immobilienportal mit Infos zum Immobilienmarkt</description>
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		<title>Photovoltaik-Anlage</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 08:03:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Umwandlung von Licht in elektrische Energie mithilfe eines Solarmoduls nennt sich Photovoltaik. Erstmals wurde diese Technik im Weltraum genutzt, um entsprechende Flugkörper mit Energie zu versorgen. Doch auch auf der Erde wird vermehrt zu Solarzellen gegriffen, um Strom zu erzeugen. So sieht man immer öfter derartige Anwendungen auf Dachflächen, Freiflächen oder Schallschutzwänden. Sogar in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Umwandlung von Licht in elektrische Energie mithilfe eines Solarmoduls nennt sich Photovoltaik. Erstmals wurde diese Technik im Weltraum genutzt, um entsprechende Flugkörper mit Energie zu versorgen. Doch auch auf der Erde wird vermehrt zu Solarzellen gegriffen, um Strom zu erzeugen. So sieht man immer öfter derartige Anwendungen auf Dachflächen, Freiflächen oder Schallschutzwänden. Sogar in kleinen Taschenrechnern kommen sie zu zum Einsatz.<br />
Der Aufbau einer Photovoltaikanlage setzt sich aus vielen Solarzellen zusammen, die jeweils ein Solarmodul  darstellen. Diese Module sind zu mehreren verbunden und dienen als Solargenerator. Von den Solarzellen wird Gleichstrom produziert, der zu einem Wechseltrichter geführt wird. Dieser verwandelt den produzierten Strom nun in Wechselstrom. Danach wird der Strom über einen Zähler an das öffentliche Stromnetz weitergeleitet. Für trübe Tage, an denen kaum Sonnenschein vorhanden ist, kann somit auf diesen Speicher zugegriffen werden. </p>
<p>Da die Sonne als unerschöpfliche, kostenlose und frei zugängliche Energiequelle dient, bietet <a href="http://www.easysolarcarport.de/" target="_blank">Photovoltaik</a> in diesem Punkt einen großen Vorteil. Während die allgemeinen Energiepreise stetig steigen, fallen diese Kosten durch eine Solaranlage weg und steigen demnach nicht an. Die Anlagen sind zudem meist wartungsfrei und nicht sehr arbeitsintensiv. Auch die Lärmbelästigung oder etwaige Emissionen werden durch Solarenergie vermieden. Durch die Nutzung einer Photovoltaik-Anlage trägt man außerdem dazu bei, dass weniger CO2 ausgestoßen wird.<br />
Die Solarmodule bringen allerdings nach etwa 20-25 Jahren nur noch ca. 80 Prozent der ursprünglichen Leistung. Auch die Beschaffungskosten und entsprechende Investitionen sind verhältnismäßig teuer und einer der Gründe, warum die Solartechnik noch immer relativ wenig Verbreitung findet. Einen weiteren Kritikpunkt stellt der Wechseltrichter dar, der oftmals für Probleme sorgt und ausgetauscht werden muss. Wer hier keine Garantie in Anspruch nehmen kann, wird mit hohen Kosten rechnen müssen.</p>
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		<title>Gewaehrleistung</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Dec 2007 16:52:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Bauunternehmen oder der Entgegennehmer des Bauauftrages übernimmt für alle ausgerichteten Bauabschnitte...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Das Bauunternehmen oder der Entgegennehmer des Bauauftrages übernimmt für alle ausgerichteten Bauabschnitte und Maßnahmen die Gewähr, dass bei der Bauabnahme oder der Fertigstellung des Auftrages die erbrachte Leistung den funktionalen und zugesagten Eigenschaften entspricht. Nach dem<span>  </span>Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt die Gewährleistungsgarantie von erbrachten Bauleistungen fünf Jahre (siehe Bauauftrag, Bauabnahme). Nach der VOB oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen beträgt die Garantiezeit vier Jahre (siehe VOB/Verdingungsordnung für Bauleistungen in diesem Glossar). Der Auftraggeber oder Bauherr kann sich bei nach der Bauabnahme auftretenden Baumängel auf die zugesicherten und gesetzlichen Gewährleistungsfristen berufen (siehe Bauherr, Baumängel in diesem Glossar).</p>
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		<title>Hausordnung</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Dec 2007 16:34:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Eine Hausordnung regelt ein harmonisches Zusammenleben und steckt die Regeln für die Benutzung von...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Eine Hausordnung regelt ein harmonisches Zusammenleben und steckt die Regeln für die Benutzung von gemeinschaftlichen Räumen eines Mehrfamilienhauses ab. Zur Hausordnung zählen die Einhaltung von Ruhezeiten, Abfallentsorgung, Einhaltung von Benutzungsregeln von gemeinschaftlichen Geräten in Waschküchen usw., Streu und Treppenhausreinigungspflichten, Regelung der Haustierhaltung sowie eine ausreichende Belüftung der Wohnräume. Verletzt der Mieter die Hausordnung, kann nach mehrmaliger Abmahnung ein ordentlicher Kündigungsgrund für das Mietverhältnis gegeben sein. Die Hausordnung wurde in einigen Punkten novelliert und für unwirksam erklärt. Ferner erlaubt sind eine generelle Haustierhaltung mit Ausnahme von Kampfhunden, die nächtliche Benutzung von Bad, WC und Dusche sowie auch länger andauernde, mehrwöchige Besuche von Freunden und Bekannten.</p>
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		<title>Vollgeschoß</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 16:25:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Definition eines Vollgeschosses unterliegt der jeweiligen Landesbauordnung. Laut bayrischer Bauordnung ist bei einer...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Definition eines Vollgeschosses unterliegt der jeweiligen Landesbauordnung. Laut bayrischer Bauordnung ist bei einer Mindestraumhöhe von 2,30 Metern von einem Vollgeschoß die Rede. Ein Vollgeschoß dient zumeist ausschließlich Wohnzwecken, also dauerhaften Aufenthalten. Ein Vollgeschoß erstreckt sich von der Fußbodenoberkante des Raumes bis zur Fußbodenoberkante des darüber liegenden Geschosses. Kellerräume müssen von ihrer Höhe 0.7 bis 0,5 Meter unter der Mindestraumhöhe von Wohn oder Vollgeschoßräumen liegen. Soll das Kellergeschoß als Vollgeschoß gelten, muss nach der Musterbauordnung Höhe von einem Kellergeschoß bis zur Deckenoberkante etwa 1,90 Meter betragen. Für Gaststätten und Verkaufsräume gelten hinsichtlich dieser Angaben Ausnahmen, die in<span>  </span>den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt sind. Die bundesweit gültige Musterbauordnung hat nur empfehlenden Charakter. Die Definitionsmaße eines Vollgeschosses sind also länderspezifisch unterschiedlich in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert. Erste Gültigkeit hat also die im jeweiligen Bundesland gültige Landesbauordnung, sie definiert primär die Baumaße eines Vollgeschosses.</p>
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		<title>Baudenkmal</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 16:03:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Baudenkmäler sind erhaltenswerte, alte Gebäude, die bestimmten Regelungen zu deren Erhalt unterliegen. Sie bieten...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Baudenkmäler sind erhaltenswerte, alte Gebäude, die bestimmten Regelungen zu deren Erhalt unterliegen. Sie bieten gewisse steuerliche Vorteile bei umfangreichen Renovierungsmaßnahmen, der denkmalgeschützte Charakter des jeweiligen Gebäudes muß jedoch erhalten bleiben. Die Kosten von Renovierungsmaßnahmen, die den denkmalgeschützten Charakter eines Gebäudes erhalten sollen, können bis zu zehn Jahren mit bis zu 10% jährlich steuerlich abgesetzt werden, Voraussetzung ist jedoch der anerkannte Bestand des denkmalgeschützten Objektes, vor Beginn der Bau oder Renovierungsmaßnahmen. Tritt die Anerkennung als Baudenkmal erst während der baulichen Maßnahmen auf, kann der Steuervorteil, beziehungsweise die auf<span>  </span>bis zu zehn Jahre statthafte steuerliche Abschreibung erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung als Baudenkmal geltend gemacht werden. Arbeiten, die vor der Registrierung und Anerkennung erfolgten, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Es können nur Umbaumaßnahmen oder Einbaumaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden, die dem Erhalt des Gebäudes als Baudenkmal unmittelbar dienen, wie zum Beispiel eine neue Heizungsanlage, neue Sanitäreinrichtungen oder eine Fassadenrenovierung, die sich unmittelbar auf den Erhalt des ursprünglichen Aussehens des Gebäudes bezieht.</p>
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		<title>Eigentumswohnung</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Oct 2007 21:08:40 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Eigentumswohnung ist ein in sich abgeschlossener Wohnbesitz innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Sie bezeichnet...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Eigentumswohnung ist ein in sich abgeschlossener Wohnbesitz innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Sie bezeichnet das reine Wohneigentum, während das so genannte Teileigentum zu einem gewissen Miteigentumsanteil dem jeweiligen Wohnungseigentümer zugeschrieben wird (siehe Abgeschlossenheit, Miteigentumsanteil, Teileigentum in diesem Glossar). Der Begriff Eigentumswohnung ist in der Wohnungswirtschaft nicht mehr sehr gebräuchlich, es wird zwischen Wohnungseigentum und dem Teileigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterschieden. Die Schaffung von Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus wurde nach dem II. Weltkrieg verstärkt vorangetrieben. Das Wohnungseigentumsgesetz von 1951 regelt den Unterschied zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum. Es wurde inzwischen novelliert.</p>
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		<title>Bauherr</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Oct 2007 15:07:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Bauherr gibt sein Bauvorhaben in der Regel bei einem Bauträger oder Bauunternehmen in Auftrag. Der Bauträger...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Der Bauherr gibt sein Bauvorhaben in der Regel bei einem Bauträger oder Bauunternehmen in Auftrag. Der Bauträger haftet bis zur Fertigstellung auch finanziell für die Fertigstellung der verschiedenen Bauschritte und bedient sich dabei häufig Subunternehmern, die der Bauträger vorab zu bezahlen hat. Der zukünftige Besitzer und Bauherr oder auch Auftraggeber ist rein formal erst bei der Grundbucheintragung Besitzer und Bauherr seines Objektes. Bis zur Fertigstellung ist der Bauträger finanziell und ideell für das Bauvorhaben verantwortlich. Erst nach der Bauabnahme geht das Objekt nach Bezahlung der vom Bauträger geleisteten Verrichtungen und der Eintragung in das Grundbuch in den Besitz des Bauherren über. Real ist der Auftraggeber also erst nach Fertigstellung, Bezahlung und der Beurkundung und Eintragung der Besitzverhältnisse auch tatsächlich Bauherr. Es sei denn, der Bauherr errichtet privat in Eigenarbeit ohne die Hilfe eines Bauträgers oder Bauunternehmens das Gebäude auf eigene Rechnung. Das ist aufgrund häufig auftretender mangelnder Kenntnis aller bautechnischen Gegebenheiten und aus Zeitgründen durch die übliche Berufstätigkeit eines Bauherren eher unwahrscheinlich (siehe Bauträger in diesem Glossar).</p>
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		<title>Baumängel</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Sep 2007 20:28:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von einem Baumangel ist zu sprechen, wenn die Bauleistung des Bauunternehmens oder seiner Subunternehmer und Handwerker nicht...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Von einem Baumangel ist zu sprechen, wenn die Bauleistung des Bauunternehmens oder seiner Subunternehmer und Handwerker nicht den üblichen Regeln der Baukunst, Statik und Technik entsprechen. Ist das der Fall, steht dem Auftraggeber oder Bauherrn ein Ausgleich oder Gewährleistungsanspruch zu. Der Mangel am Bau muss auf Kosten des ausführenden Unternehmens behoben werden. In der Praxis ist es oft schwierig, den Mangel, sollte er nicht derart sichtbar und beeinträchtigend sein zu beweisen. Oft ist der Mangel unübersehbar vorhanden, und das ausführende Unternehmen weigert sich, dem Gewährleistungsanspruch stattzugeben. Es ist schon vor Baubeginn ratsam, sich als Auftraggeber oder Bauherr für ein seriöses Bauunternehmen mit qualitativ guten Subunternehmen zu entscheiden.</p>
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		<title>Gebäudeversicherung</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Apr 2007 16:49:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Gebäudeversicherung ist unerlässlich und versichert dieses gegen Vandalismus, Naturgewalten, Brand und Einbruch...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Gebäudeversicherung ist unerlässlich und versichert dieses gegen Vandalismus, Naturgewalten, Brand und Einbruch. Anders als eine Hausratversicherung, bietet die Gebäudeversicherung einen umfassenden Schutz für den Eigentümer. Auch Schäden, die sich mögliche Drittpersonen innerhalb des Gebäudes zuziehen, sind in der Regel über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Höhe der zu leistenden Versicherungsprämie richtet sich nach der Größe, Art und Beschaffenheit des jeweiligen Gebäudes. Eigentumswohnanlagen sind die Kosten für die Gebäudeversicherung in den Betriebskosten enthalten, die vierteljährlich durch die Hausverwaltung abgebucht werden. Eine Gebäudeversicherung ist unverzichtbar. Bei Nichtvorhandensein dieser Police kann<span> </span>ein Schaden den finanziellen Ruin eines Gebäudeeigentümers nach sich ziehen.</p>
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