Baugrundstück
Einer der ersten Schritte bei der Planung eines Bauvorhabens ist die Suche nach einem Grundstück. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Arten von Grundstücken angeboten, Kaufgrundstücke und Erbpachtgrundstücke. Jede Wahl hat ihre Vorteile und ihre Nachteile. Ein Erbpachtgrundstück befindet sich nicht im Eigentum des Bauherrn, sondern wird lediglich von seinem Eigentümer gepachtet mit dem Recht, darauf ein Haus zu errichten und es zu bewohnen. Grundsätzlich erstreckt sich das Erbbaurecht immer über einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren. Für den Bauherrn bedeutet das, dass er das Ende des Pachtvertrages vermutlich selbst nicht mehr erleben wird. Die Erben können die Erbpacht verlängern oder das Grundstück kaufen. Viele Banken finanzieren Baumaßnahmen auf Erbpachtgrundstücken nur ungern und daher gelegentlich zu einem höheren Zinssatz. Wer sich aber für ein Erbpachtgrundstück entscheidet, muss zum einen keine Grunderwerbssteuer bezahlen und spart sich zum anderen den Kaufpreis. Dafür wird einmal jährlich die Pachtzahlung fällig, die unter Umständen mit der Tilgung des Kaufpreises vergleichbar ist.
Wie ein Erbpachtgrundstück im Grundbuch behandelt wird und weitere Informationen sind im Artikel Erbbaurecht, Erbbauzins nachzulesen. Wichtig bei der Auswahl eines Grundstücks ist auch, dass es sich dabei um Bauland handelt, denn nur dann darf ein Wohngebäude darauf errichtet werden. Auch wenn Baugrundstücke zum Kauf angeboten werden, sollte man sich als Interessent vor einem Kauf vergewissern, wie das Gelände im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Unter Umständen handelt es sich bei dem Grundstück noch um Bauerwartungsland und es kann einige Zeit dauern, bis der Baubeginn möglich ist. Informationen darüber erhält man beim örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramt.
Baugrundstücke sollten möglichst frei von Lasten und Grunddienstbarkeiten sein, denn nur so besteht die Gewissheit, dass eine uneingeschränkte Bebauung im Rahmen der Baugenehmigung möglich ist. Grundlasten und Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen und können beim Grundbuchamt des örtlichen Amtsgerichts eingesehen werden. Der Kaufpreis für ein Grundstück ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Grundstückskaufvertrag vereinbart. Erscheint der geforderte Preis aber zu hoch, so besteht die Möglichkeit, den Bodenrichtwert beim Katasteramt in Erfahrung zu bringen.
Die vielen Beiträge im Kapitel Baugrundstück enthalten weitere wichtige Informationen über Baugrundstücke und den Grundstückskauf.