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Baugrundstück

Einer der ersten Schritte bei der Planung eines Bauvorhabens ist die Suche nach einem Grundstück. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Arten von Grundstücken angeboten, Kaufgrundstücke und Erbpachtgrundstücke. Jede Wahl hat ihre Vorteile und ihre Nachteile. Ein Erbpachtgrundstück befindet sich nicht im Eigentum des Bauherrn, sondern wird lediglich von seinem Eigentümer gepachtet mit dem Recht, darauf ein Haus zu errichten und es zu bewohnen. Grundsätzlich erstreckt sich das Erbbaurecht immer über einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren. Für den Bauherrn bedeutet das, dass er das Ende des Pachtvertrages vermutlich selbst nicht mehr erleben wird. Die Erben können die Erbpacht verlängern oder das Grundstück kaufen. Viele Banken finanzieren Baumaßnahmen auf Erbpachtgrundstücken nur ungern und daher gelegentlich zu einem höheren Zinssatz. Wer sich aber für ein Erbpachtgrundstück entscheidet, muss zum einen keine Grunderwerbssteuer bezahlen und spart sich zum anderen den Kaufpreis. Dafür wird einmal jährlich die Pachtzahlung fällig, die unter Umständen mit der Tilgung des Kaufpreises vergleichbar ist.

Wie ein Erbpachtgrundstück im Grundbuch behandelt wird und weitere Informationen sind im Artikel Erbbaurecht, Erbbauzins nachzulesen. Wichtig bei der Auswahl eines Grundstücks ist auch, dass es sich dabei um Bauland handelt, denn nur dann darf ein Wohngebäude darauf errichtet werden. Auch wenn Baugrundstücke zum Kauf angeboten werden, sollte man sich als Interessent vor einem Kauf vergewissern, wie das Gelände im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Unter Umständen handelt es sich bei dem Grundstück noch um Bauerwartungsland und es kann einige Zeit dauern, bis der Baubeginn möglich ist. Informationen darüber erhält man beim örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramt.

Baugrundstücke sollten möglichst frei von Lasten und Grunddienstbarkeiten sein, denn nur so besteht die Gewissheit, dass eine uneingeschränkte Bebauung im Rahmen der Baugenehmigung möglich ist. Grundlasten und Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen und können beim Grundbuchamt des örtlichen Amtsgerichts eingesehen werden. Der Kaufpreis für ein Grundstück ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Grundstückskaufvertrag vereinbart. Erscheint der geforderte Preis aber zu hoch, so besteht die Möglichkeit, den Bodenrichtwert beim Katasteramt in Erfahrung zu bringen.

Die vielen Beiträge im Kapitel Baugrundstück enthalten weitere wichtige Informationen über Baugrundstücke und den Grundstückskauf.

Baugrundstücke in München und Umgebung

Bayern liegt als Freistaat zum einen an der Schweiz und zum anderen an Tschechien, diese Region wird daher auch oftmals als Dreiländerdreieck bezeichnet. Auf der Suche nach einem Baugrundstück in der City oder dem Umland stehen dem Interessierten noch immer große Areale der insgesamt 70.000 Quadratkilometer großen Fläche zur Verfügung und auch die vergleichsweise sehr ...

Erbbaurecht, Erbbauzins

Das Erbbaurecht ist für einen Erbbauberechtigten das Recht, ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück besitzen und bewohnen zu dürfen. Somit lastet aus der Sicht des Grundstückseigentümers ein dingliches Wohnrecht auf seinem Grundstück (siehe dingliches Wohnrecht in diesem Glossar). Das Erbbaurecht ist im Grundbuch eingetragen und wird rechtlich wie ein Grundstück behandelt. Demnach dürfen Erbbaurechte auch ...

Flurkarte

Eine Flurkarte enthält den Grundriß einer kompletten Gemarkung. In der Regel ist eine Gemarkung auf einer Gemarkungskarte dargestellt, der kleineren Variante der Flurkarte. Eine Flurkarte besteht zumeist aus mehreren Blättern und stellt die gesamte Gemarkung grafisch dar (siehe Gemarkung, Flurstück und Katasterkarte in diesem Glossar).

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Grundbesitzstandsverzeichnis eines jeweiligen Grundbuchbezirkes. Im Grundbuch sind in dem jeweiligen Grundbuchbezirk gelegene Grundstücke und bewohnbare Objekte und die damit verbundenen Rechte eingetragen. Die Eintragungen finden sich im Bestandsverzeichnis. Das Bestandsverzeichnis ist in drei Abteilungen aufgeteilt. Das Eigentumsverhältnis wird in der I. Abteilung vermerkt, während in der II. Abteilung Lasten und ...

Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht (siehe Grundbuch in diesem Glossar),  dass dem jeweiligen Eigentümer eines Nachbargrundstückes an einem anderen Grundstück zusteht. Dies ist in der Regel ein Nutzungsrecht von Wegen und Zufahrten oder ein grenzbauliches Recht, zum Beispiel die Grenzbebauung des Nachbargrundstückes. (siehe Wegerecht, Baugrenze in diesem Glossar). Die Grunddienstbarkeit kann ohne ...

Einheitswert

Ein Einheitswert ist der Steuerwert von Grundvermögen, Land und Forstvermögen. Die Bewertung von Grundvermögen wurde zuletzt am ersten Januar 1964 durchgeführt. Für Grundstücke in den neuen Bundesländern gelten die Einheitswerte vom ersten Januar 1935. Der Bewertungssatz unterscheidet zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Bebaute Grundstücke unterliegen sechs verschiedenen Arten: Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischte Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und ...

Gewerbegebiet

Das Gewerbegebiet ist eine Form der verschiedenen Gebietsarten (siehe Baugebiete in diesem Glossar). Es ist ausschließlich für Gewerbegebäude ausgezeichnet und geeignet und unterscheidet sich von einem Wohn- und Gewerbemischgebiet. Ein reines Gewerbegebiet bietet den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Bebauungsvorschriften mehr Kapazität als ein Mischgebiet. Gewerbegebiete werden extra für diese Nutzung ausgesucht. Sie befinden sich in ausreichendem ...

Interkommunales Gewerbegebiet

Eine Kommune besteht aus mehreren Gemeinden. Wenn mehrere Gemeinden als Kommune oder mehrere Kommunen für die Schaffung neuer interkommunaler Gebiete zusammenarbeiten, handelt es sich um ein interkommunales Gewerbegebiet. Der Sinn so einer Zusammenarbeit liegt in der Schaffung neuer, effektiverer wirtschaftlicher Prosperität für die Kommune. Die Zusammenarbeit entschärft die Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Gemeinden, der Effekt ...

Erbpacht

Die Erbpacht ist ein nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht in der Grundbuchordnung enthaltenes Recht aus dem 19. Jahrhundert. Das Erbpachtrecht wurde mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches dem landesrechtlichen Sektor zugeordnet und bedeutet eine Trennung zwischen dem Eigentum und der rechtlichen Pächternutzung (siehe Pacht in diesem Glossar). Die Erbpacht hat im Deutschland der heutigen ...

Reallast

Die Reallast ist ein dingliches Recht, für das ein Grundstück oder ein Grundstückseigentümer haftet. Reallasten können regelmäßige Abgaben und wiederkehrende Leistungen wie Erbbauzinsen, Kaufpreisrenten, als auch Naturalleistungen sein. Die Reallast ist im Grundbuch eingetragen und kann durch Grundstücksanbauerträge oder auch Mieteinnahmen eingelöst werden. Der Reallastbegünstigte kann auch der Eigentümer eines anderen Grundstückes sein. Der Eigentümer ...

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan schafft Baurechte für die Eigentümer eines zu bebauenden Grundstückes, die im Bewilligungsbereich des Planes liegen. Es ist zu unterscheiden zwischen einem einfachen und einem qualifizierenden Bebauungsplan. Ein qualifizierender Bebauungsplan enthält Bestimmungen über die bauliche Nutzung (siehe Baugebiete in diesem Glossar),  die Grundstücksflächen und die verkehrsrelevante, örtliche Infrastruktur. Ein Bebauungsplan, der diese Punkte nicht ...

Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug ist vom Grundbuchamt anzufertigen und ist eine beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, auf dem alle eigentümerrechtlichen Eintragungen und Belastungen vermerkt sind, die das Grundstück betreffen. Der Besitzer mehrerer Grundstücke kann verfügen, dass sämtliche seine Grundstücke betreffenden und beim Grundbuchamt vermerkten Eintragungen auf einem Grundbuchblatt vermerkt sind (siehe Grundbuch, Grundbuchamt in diesem Glossar). Hierbei handelt ...

Dienstbarkeit (Grundbuch)

Unter Dienstbarkeiten sind Rechte von Drittnutzern gegenüber dem Grundstückseigentümer zu verstehen. Es ist unter drei Arten von Dienstbarkeiten zu unterscheiden: Zum einen die Grunddienstbarkeit, die Überfahrrechte und Wegerechte beinhaltet, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht) und der persönliche Nießbrauch, oder das Nießbrauchsrecht (siehe Grunddienstbarkeit, Nießbrauch und Grundbuch in diesem Glossar). Diese Dienstbarkeiten müssen als feststehendes oder ...

Gemarkung

Eine Ortschaft oder Gemeinde besteht aus mehreren Flurstücken. Das aus mehreren Flurstücken bestehende Gemeindegebiet besteht aus mehreren Gemarkungen. Es gibt unterschiedliche Größen von Gemarkungen. Eine Gemarkung kann so groß sein, das sie sich aus mehreren Gemeindegebieten konstituiert, also gemeindeübergreifend sein kann. Eine Gemarkung besteht also aus mehreren Flurstücken, die zu einem Nummerierungsbezirk zusammengefasst werden. Der ...

Kataster

Ein Kataster ist ein Verzeichnis vermessungstechnische und amtlicher Art, das alle Grundstücke einer Gemeinde enthält. Das so genannte Liegenschaftskataster besteht aus einem darstellenden und einem beschreibenden Teil. Beim darstellenden Teil handelt es sich um ein Katasterkartenwerk, während der beschreibende Teil die Katasterbücher darstellt (siehe Katasterkarten, Flurkarten in diesem Glossar).

Bodenwert

Der Bodenwert ist der geldmäßige Gegenwert zur staatlichen Grundrente. Es ist zu unterscheiden zwischen der absoluten Bodenrente oder Knappheitsrente, also einem einheitlichen Richtwert und der Differentialrente, die sich aus der objektspezifischen Wohnlage und Bodenqualität ergibt. Die Bodenwerte werden durch indirekte und direkte Bodenwertermittlung berechnet. Bei der indirekten Bodenwertermittlung werden Bodenrichtwerte (siehe Bodenrichtwert in diesem Glossar) ...

Flurstück

Das Flurstück ist ein Teil einer Flur und im Kataster registriert. Es ist im Kataster von Linien abgeteilt und hat eine bestimmte Identifikationsnummer (siehe Kataster, Katasteramt, Katasterkarte in diesem Glossar).  Ein Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken. Flurstücke sind somit im Grundbuch als Grundstück erfasst. Wird ein Flurstück aus einem Grundstück herausgetrennt und grundbuchrechtlich einem anderen ...

Katasterkarten

Eine Katasterkarte enthält den Grundriss einer kompletten Gemarkung. In der Regel ist eine Gemarkung auf einer Gemarkungskarte dargestellt, der kleineren Variante der Katasterkarte. Eine Katasterkarte besteht zumeist aus mehreren Blättern und stellt die gesamte Gemarkung grafisch dar (siehe Gemarkung, Flurstück und Katasterkarte in diesem Glossar). Katasterkarten werden in der heutigen Zeit überwiegend elektronisch benutzt und ...

Bodenrichtwert

Bodenrichtwerte werden auf Grundlage der Grundstücksbeschaffenheit ermittelt und sind eine wichtige Größe bei der Festlegung von Grundstückskaufpreisen und Verkehrswerten (siehe Verkehrswert, Immobilienbewertung in diesem Glossar). Der Bodenrichtwert ist bei bebauten und unbebauten Grundstücken relevant für die Verkehrswertermittlung.  Der jeweilige Entwicklungsstand eines Grundstückes ist dabei nicht unerheblich. Es ist wertrelevant, ob es sich zum Beispiel um ...

Einfriedung

Eine Einfriedung schützt und umschließt ein Grundstück durch einen Zaun oder eine Hecke. Einfriedungen sind baugenehmigungspflichtig. Die baugenehmigungspflichtige Einfriedung darf nur den Zweck erfüllen, ein Grundstück zu umschließen, abzuteilen und beispielsweise vor Betretung zu schützen. Eine Garagenwand kann nicht als Einfriedung geltend gemacht werden. Bis zu einer Höhe von 1,5 Metern ist eine Einfriedung nicht ...

Parzellierung

Die Parzellierung beschreibt die Aufteilung eines Grundstückes durch die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beim zuständigen Grundbuchamt. Mit der Parzellierung wird ein gewisser Teil des Gesamtgrundstückes als eigenständiges Grundstück beim Grundbuchamt eingetragen. Die Parzellierung ist also die rechtlich beim Grundbuchamt vermerkte Aufteilung eines Grundstückes in mehrere kleine Grundstücke, die durch den Eigentümer des Gesamtgrundstückes an mehrere zukünftige ...

Anliegerbeiträge

Vor der Bebauung, muss das zu bebauende Grundstück erschlossen werden (siehe Erschließung, Anlieger  in diesem Glossar). Die Erschließung vor der Bebauung eines Grundstückes ist gesetzlich geregelt. Die jeweilige Gemeinde ist zuständig für die Erschließung eines zu bebauenden Grundstückes, sie stellt dem Eigentümer die Kosten für die Erschließung als Anliegergebühr oder Anliegerbeitrag in Rechnung. Die Gebühr ...

Abstandsflächen

Abstandsflächen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände, zum Beispiel zu Nachbargebäuden oder Straßen. Diese Abstandsflächen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und können so länderspezifisch variieren. In den nördlichen Regionen Deutschlands wurden die Abstandsflächen früher als Bauwich bezeichnet (siehe Begriff Bauwich in diesem Glossar). Der Zweck der Abstände liegt in der Vorbeugung vor übergreifenden Bränden, der hinreichenden Belichtung ...

Amtlicher Lageplan

Ein Lageplan ist wichtiger Bestandteil von Beleihungsdokumenten und Bauvorlagen. Ist der Lageplan einer Liegenschaft Bestandteil einer Bauvorlage, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Bauvorlagenverordnung ist Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Allgemein unterliegt ein Lageplan dem Maßstab 1:500. Außerdem enthält er mögliche im Liegenschafts- oder Grundbuchamt eingetragene Baulasten, die Grundstücksbezeichnung, wozu die ...

Baulast

Die Baulast, die ein Grundstückseigentümer auf sich nehmen kann, setzt sein Einverständnis voraus. In der Regel setzt sich dieser Faktor zumeist aus eingeräumten Durchfahrungsrechten zusammen, die der jeweilige Eigentümer seinem Nachbarn einräumen kann, um beispielsweise über seine Grundstückseinfahrt das angrenzende Grundstück erreichen zu können, wenn dies nicht anders möglich ist. Auch eine Bebauung im Grundstücksgrenzbereich ...

Rohbauland

Rohbauland ist die Bezeichnung für Gebiete, die baurechtlich genutzt werden dürfen, jedoch die Erschließung noch nicht abgeschlossen ist. Das Rohbauland muß erst eingeteilt, also parzelliert werden, damit die Bebauung erfolgen kann. Dieser Zustand des Rohbaulandes wird Bruttorohbauland genannt, während nach der Parzellierung von Nettorohbauland gesprochen wird. Beim Status des Nettorohbaulandes ist die vollständige Erschließung, also ...

Anlieger / Anliegergebrauch

Straßen der Öffentlichkeit sind von jedem Bürger nutzbar. Der Anliegergebrauch räumt Anwohnern, also Anliegern, zusätzliche Rechte beim Gebrauch von grundstücksangrenzenden Straßen ein. Diese zusätzlichen Rechte sind in der Eigentumsgarantie des Artikels 14 im Grundgesetz geregelt. Der Anliegergebrauch grundstücksangrenzender Straßen ist nicht genehmigungspflichtig, er regelt eine angemessene Nutzung der Straßen, die in Verbindung der Nutzung ...

Baugebiete – Allgemeines Wohngebiet

Die Baugebiete und zukünftigen Wohngebiete sind unterschiedlicher Art und werden in der gültigen Benutzungsverordnung genannt. In der Verordnung sind elf unterschiedliche Arten genannt, wie zum Beispiel Gartenkolonien, auch Kleinsiedlungsgebiete genannt sowie Wohngebiete und allgemeine Wohngebiete. Bei Wohngebieten handelt es sich ausschließlich um das Wohnen, während bei allgemeinen Wohngebieten eine Mischform aus gewerblich genutzten Objekten und ...

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist eine Form der Dienstbarkeit. Beim Nießbrauch wird beispielsweise ein Grundstück belastet, das der begünstigten Person das Recht einräumt, Mietzahlungen zu erhalten. Der Nießbrauch teilt das wirtschaftliche Eigentum vom juristischen Eigentum ab. Beim Immobiliennießbrauch hat der Nießbraucher oder der Begünstigte die Pflicht, die Instandhaltungskosten, Steuern und Versicherungen zu zahlen. Auch bei einer Belastung ...

Auflassungsvormerkung – Auflassung

Eine Auflassungsvormerkung sichert dem Erwerber und zukünftigem Eigentümer die Überschreibung eines Grundstückes zu. Die Auflassungsvormerkung wird als Vorrecht eines Grundstückserwerbes vorgenommen, da die Auflassung nicht direkt nach der Unterschrift des Kaufvertrages erfolgt. Die Auflassungsvormerkung wird in der Abteilung II des Grundbuches vermerkt. Sie wird mit vollständiger Umschreibung des Eigentums auf den neuen Eigentümer wieder gelöscht, ...

Bauerwartungsland

Bei der Bezeichnung Bauerwartungsland handelt es sich um möglicherweise zukünftiges Bauland. Mit einer Bebaubarkeit ist zu rechnen. So genanntes Bauerwartungsland wird zu einem angehobenen Preis gehandelt, der zukünftige Bauherr sollte sich jedoch umfassend informieren, dass das Grundstück tatsächlich bebaubar ist. Ohne Baugenehmigung darf kein in die Tat umgesetztes Bauverfahren eingeleitet werden (siehe Baugenehmigung in diesem ...

Flächennutzungsplan

Nach § 5 des Baugesetzbuches, ist ein Flächennutzungsplan oder ein vorbereitender Bauleitplan ein Dokument, das die zukünftige, städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde darstellt. Der Flächennutzungsplan ist ein fachlich und politisch geleiteter Entwurf, da die Diskussionen und Entscheidungen der zukünftigen Gestaltung und Bebauung von der jeweiligen Gemeinde unter Einbeziehung der zu beauftragenden Bauunternehmen geleitet werden. Der Flächennutzungsplan ...