Bauablauf
Eine Neubaumaßnahme ist immer eine Belastung für die Nerven, davor ist kein Bauherr geschützt und dessen sollte sich jeder bewusst sein, der vor einer solchen Aufgabe steht. Ist der Bauablauf aber von vornherein gut und großzügig geplant, so lässt sich die Belastung zumindest ein wenig reduzieren. Wichtig ist, dass für jeden Schritt der Bauplanung und der Baumaßnahme von Anfang an genügend Zeit eingeplant wird, denn Termine werden oft nicht eingehalten. Jede Baumaßnahme beginnt mit der Entscheidung, ob ein Generalunternehmer mit der Baudurchführung beauftragt oder die gesamte Baumaßnahme individuell organisiert werden soll, sowie mit dem Grundstückskauf. Diesem Thema widmet sich ein anderes Kapitel von Immobilien Wissen.
Die Beauftragung eines Generalunternehmers kann eine Baumaßnahme stressfreier gestalten, da mit der Auftragserteilung alle Aufgaben in die Hand eines einzigen Unternehmens, meist eines Architekturbüros oder Bauunternehmens, gelegt werden. Er beauftragt alle Firmen, die an der Baumaßnahme beteiligt sind und geht mit den Kosten in einem gewissen Umfang in Vorlage. Die Bezahlung erfolgt nach Fertigstellung der Bauabschnitte ausschließlich an den Generalunternehmer. Andererseits gibt man auf diese Weise aber auch so manche Entscheidung aus der Hand und kann daher böse Überraschungen erleben, wenn die Absprachen nicht exakt getroffen oder nicht eingehalten werden. Problematisch wird es vor allem dann, wenn ein Generalunternehmer während der Bauarbeiten Insolvenz anmelden muss, was leider nicht im Vorfeld absehbar ist und nicht immer ausgeschlossen werden kann.
Entscheidet sich der Bauherr dafür, das Neubauvorhaben in Zusammenarbeit mit einem Architekten selbst zu planen und zu organisieren, dann stellen die Beauftragung des Architekten und die Bauvoranfrage den zweiten Schritt dar. In der Regel übernimmt der Architekt alle Formalitäten, da er sich auf diesem Gebiet bestens auskennt. Es muss geklärt werden, wie und wann die Erschließung des Grundstücks erfolgt und schließlich kommt es nach der Fertigstellung der Planungen des Architekten zum Bauantrag. Erst dann, wenn die Baugenehmigung oder eine vorläufige Baugenehmigung vorliegt, kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden. Bis zu diesem Schritt sind aber noch viele Formalitäten und organisatorische Dinge zu regeln, die in diesem Kapitel detailliert geschildert werden.