Werkvertrag
Durch den Abschluss eines Werkvertrages, beauftragt und verpflichtet der Besteller oder Auftraggeber den Ausführenden oder Unternehmer zur Durchführung eines Auftrages. Nach Vollendung muss der Auftraggeber das Werk abnehmen und den Unternehmer bezahlen. Fachgerechte Ausführungen und Funktionalität der verrichteten Arbeiten sind Hauptbestandteil des Werkvertrages. Handelt es sich um bauliche Maßnahmen oder Leistungen, kann der Werkvertrag auch Bauvertrag genannt werden. Nach § 632 a des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde am 30.03.2000 das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen bei Werk oder Bauverträgen verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet einen Anspruch auf Abschlagszahlungen des Auftraggebers an den Unternehmer für bereits erfolgte in sich abgeschlossene Bauleistungen, wie zum Beispiel eine erfolgte komplette Sanitärinstallation. Sinn und Zweck ist die schrittweise Vergütung und nicht die komplette Fälligkeit bei der Gesamtfertigstellung des Bauauftrages. Schlechte Zahlungsmoral spielt hier eine Rolle, da das Bauunternehmen für die Bezahlung von Subunternehmen haftet und auf regelmäßige Vergütungen für bereits erfolgte Bauleistungen angewiesen ist. Ähnliche Richtlinien gelten für den VOB-Vertrag (siehe Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB in diesem Glossar). Bemängelt der Auftraggeber nach der Abnahme Mängel, die nicht vorhanden sind, muss er nach einem Gutachterergebnis, das die Vorwürfe nicht erhärtet, das Unternehmen für die erbrachte Leistung bezahlen. Bei tatsächlichen Baumängeln, kann der Auftraggeber die dreifache Vergütung der Summe verweigern, die nötig ist, den Baumangel zu beheben.
Schau mal:
- Gewaehrleistung Das Bauunternehmen oder der Entgegennehmer des...
- Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen oder...
- Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) Die MaBV oder auch Makler und...
- Gewährleistung Die frühere Gewährleistung auf Baumängel wird...
- Kapitaldienst Der Kapitaldienst bezeichnet die finanzielle Gesamtbelastung...
- Baumängel Von einem Baumangel ist zu sprechen,...