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Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen oder auch nach der VOB werden Bauverträge geregelt. Der wichtigste Punkt bei der Verdingungsordnung für Bauleistungen ist die Gewährleistungsdauer für Bauten und Neubauten. Die Gewährleistungsdauer beträgt nach der VOB zwei Jahre. Innerhalb dieser Garantiezeit können Baumängel beim Bauträger reklamiert werden (siehe Bauträger, Baumängel in diesem Glossar). In der Praxis erweißt es sich oft als kompliziert, entdeckte Baumängel zu reklamieren, wenn der Bauträger mittlerweile zahlungsunfähig sein sollte. Es ist darauf zu achten, schon im Vorfeld vor der Bauerteilung oder der Erteilung eines Bauauftrages, sich umgehend nach der Seriosität und Solvenz des ausführenden Bauträgers zu informieren.

    

Schau mal:

  1. Gewaehrleistung Das Bauunternehmen oder der Entgegennehmer des...
  2. Gewährleistung Die frühere Gewährleistung auf Baumängel wird...
  3. Werkvertrag Durch den Abschluss eines Werkvertrages, beauftragt...
  4. Eigenleistung Die Eigenleistungen am Bauvorhaben teilen sich...
  5. Bauherr Der Bauherr gibt sein Bauvorhaben in...
  6. Bauträger Ein Bauträger errichtet auf eigene Rechnung,...