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Notar

Ein Notar ist ein von der Justizverwaltung eines jeweiligen Bundeslandes nach Bedarf bestellter Volljurist, der Aufgaben im Rahmen der Rechtspflege und der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrzunehmen hat. Der Inanspruchnahme oder Bestellung geht eine dreijährige Anwartszeit als Notarassessor voraus. Bei Immobiliengeschäften ist ein Notar zumeist durch seine notarielle Beurkundung erforderlich. Bei Rechtsgeschäften hat der Notar nach dem Beurkundungsgesetz eine Belehrungspflicht wahrzunehmen. Der Notar muss im Rahmen seiner Belehrungspflicht den vertragsschließenden Parteien über die rechtliche Bedeutung des Vertrages aufklären. Die notariell beglaubigten Beurkundungen sind in chronologischer Abfolge in ein notarielles Register einzutragen, der Urkundenrolle. Für seine Dienste erhält der Notar gemäß der notariellen Kostenordnung Gebühren und Auslagen in der festgelegten Höhe erstattet. Zur finanziellen Absicherung eines Beurkundungsgeschäfts, kann der Notar ein so genanntes Notaranderkonto einrichten, über das durch ihn treuhänderisch verfügt wird (siehe Notar Anderkonto, Notargebühren in diesem Glossar).

    

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