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Neubaumietenverordnung

Eine Verordnung für die Ermittlung von zulässigen Mieten für preisgebundene Wohnobjekte wird als Neubaumietenverordnung bezeichnet. Die Verordnung ist aus dem Jahr 1970 (Kürzel:NMV 70). Diese Verordnung ist eine rechtlich verankerte Grundlage für den nach dem II. Wohnungsbaugesetz geförderten Wohnungsbau und hatte Gültigkeit bis zum 31.12.2001. Alle vor diesem Datum errichteten, öffentlich geförderten Wohnobjekte unterstehen nach wie vor der Neubaumietenverordnung von 1970. Die Verordnung enthält Bestimmungen über die Höhe der Kostenmiete (siehe Kostenmiete in diesem Glossar) und der Vergleichsmiete (siehe Vergleichsmiete in diesem Glossar). Mögliche Mieterhöhungen und Senkungen als Folge von steigenden oder sinkenden Betriebskosten oder auch als Folge baulicher Modernisierungen und Veränderungen sowie etwaige, im geförderten Wohnungsbau zu erhebende Zuschläge neben der Einzelmiete sind ebenfalls Bestandteil der Neubaumietenverordnung.

    

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