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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt hat seinen Sitz beim jeweils zuständigen Amtsgericht und ist eine Einrichtung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die die Grundbücher führt. Das Grundbuch wird über die Grundbuchordnung geführt. Hinsichtlich der Führung des Grundbuches gibt es ländereigene Unterschiede. Während in Niedersachsen das Grundbuch durch das Amtsgericht geführt wird, geschieht das in Baden Württemberg beispielsweise noch in gewissen Teilen  durch die Bezirksnotare. Das Grundbuchamt regelt und ändert besitzrechtrelevante Eintragungen, Umtragungen und Auflassungen im allgemeinen Immobilienverkehr. Das Grundbuch selbst ist in verschiedene Blätter und Ordnungsspalten unterteilt (siehe Grundbuch in diesem Glossar).

    

Schau mal:

  1. Grundbuchauszug Ein Grundbuchauszug ist vom Grundbuchamt anzufertigen...
  2. Notargebühren Die Höhe der Notargebühren richten sich...
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigung Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird durch das Finanzamt...
  4. Vormerkung Eine Vormerkung sichert nach § 883...
  5. Abgeschlossenheitsbescheinigung Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gilt als Nachweis über...
  6. Parzellierung Die Parzellierung beschreibt die Aufteilung eines...