Bruchteilseigentum
Die Eigentumsrechte an einem Grundstück können mehreren Personen gehören und zustehen, in diesem Fall ist von einem Bruchteilseigentum zu sprechen. Dabei gehört nicht jedem Eigentümer des Grundstücks ein realer, sondern ein ideeller Anteil des Gesamtgrundstückes. Das kann in den häufigsten Fällen in einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Wohnungseigentümern der Fall sein, wenn zu der Anlage eine Grünfläche und begehbare Wege gehören. In Eigentümerversammlungen muss das Stimmrecht hinsichtlich dieses Bruchteilseigentums oder Sondereigentums in der Richtung ausgeübt werden, dass bei Entscheidungen, die dieses Sondereigentum betreffen einstimmig entschieden werden muss, um einen Beschluss, wie zum Beispiel eine Umgestaltung durchzusetzen.
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