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Beurkundungsgesetz

Das Beurkundungsgesetz regelt die öffentlichen Beurkundungen und Verwahrungen durch den bestellten Notar (siehe Notar in diesem Glossar). Dieses Gesetz umfasst die ordentliche Niederschrift und Produktion einer Urkunde, das Verlesen der Urkunde und die Präsenz der ausgewiesenen und legitimierten Beteiligten. Der Notar muss im Rahmen dieses Gesetztes den Willen der Vertragsparteien dokumentieren und vertreten und sich dazu Grundbucheinsicht verschaffen (siehe Grundbuch in diesem Glossar), wenn Grundstückstransaktionen beabsichtigt sind. Das Beurkundungsgeschäft des Notars muss der Rechtsordnung entsprechen. Das Beurkundungsgesetz regelt die Verwahrung von Transaktionsgeldern auf einem Notaranderkonto (siehe Notaranderkonto in diesem Glossar) und die Beglaubigungen durch den Notar. Die Bezahlung dieser urkundlichen Notarstätigkeiten richtet sich nach § 17 des Beurkundungsgesetzes nach der Bundesnotarordnung und der Kostenordnung.

    

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