Beurkundung
Gewisse Verträge sind von einem Notar (siehe Notar in diesem Glossar) zu beurkunden, um wirksam zu werden. Dies sind Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge sowie Einräumungen von Erbbau und Wohneigentumsverträgen. Der Notar muss also den Willen der unterzeichnenden Parteien eindeutig wiedergeben und in einer Urkunde zum Ausdruck bringen. Er klärt die vertragswilligen Parteien über die Rechte und Pflichten eines beurkundeten Vertrages auf und sorgt für die dokumentierte Rechtsgültigkeit des jeweiligen Procederes. Mit der notariellen Unterschrift und Beurkundung wird rechtsgültig bestätigt, dass der beurkundete Vertragsinhalt den Willen der Vertragsparteien untermauert.
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