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Bestandsverzeichnis

Der erste Teil eines Grundbuchblattes ist das Bestandsverzeichnis (siehe Grundbuch, Grundbuchblatt in diesem Glossar). Der erste Teil des Grundbuchblattes enthält nähere Bezeichnungen des Grundstückes, wie die Bestandsnummer, die Gemarkung, die Flurnummer sowie die Flurstücknummer (siehe Flurstück, Gemarkung in diesem Glossar). Die Größe der Flurstücke ist in Quadratmetern angegeben. Das Bestandsverzeichnis kann auch Vermerke über Rechte des Eigentümers enthalten, die sich auf fremde Grundstücke beziehen, wie zum Beispiel Grundpfandrechte (siehe Grundpfandrechte in diesem Glossar).

    

Schau mal:

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  3. Katasterkarten Eine Katasterkarte enthält den Grundriss einer...
  4. Kataster Ein Kataster ist ein Verzeichnis vermessungstechnische...
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