Immobilien Anzeigen


Baumassenzahl

Durch die Baumassenzahl wird die Begrenzung der Baumasse im Verhältnis zur Grundstücksgröße ausgedrückt. Die Maßeinheit der Baumassenzahl erfolgt in Quadratmetern. Die Baumassenzahl ist als Festsetzungsmaß nur in Gewerbegebieten, Industriegebieten und allen anderen Sondergebieten zu gebrauchen. Vor einigen Jahren wurde die BMZ in Gewerbegebieten noch nicht benutzt, stattdessen wurde die GFZ oder Geschoßflächenzahl verwendet (siehe Geschoßflächenzahl in diesem Glossar), weshalb noch in vielen Gewerbebebauungsplänen keine Baumassenzahl vorhanden ist. In dem Fall wurde als Maximalmaß für die zu errichtende Baumasse die Geschoßflächenzahl mit 3,5 multipliziert. Als Höchstmaß für die Baumassenzahl oder BMZ gilt 10,0. Eine BMZ von 3,0 entspricht einem Grundstück von 10.000 Quadratmetern und einer Baumasse von 30.000 Quadratmetern. Im Bebauungsplan wird die BMZ oder Baumassenzahl als 3,0 im Quadrat dargestellt. Die Baugrenze darf nicht in Breite, Höhe und Länge überschritten werden. Eine überdurchschnittliche Bebauungsdichte eines Grundstückes ist nicht statthaft.

    

Schau mal:

  1. Geschoßflächenzahl GFZ Eine Geschoßflächenzahl ist eine von verschieden...
  2. Grundflächenzahl (GRZ) – Baugrenze Die Grundflächenzahl oder GRZ ist ein...
  3. Baubeschreibung Eine Baubeschreibung ist Bestandteil einer Bauvorlage...
  4. Bodenrichtwert Bodenrichtwerte werden auf Grundlage der Grundstücksbeschaffenheit...
  5. Wohnungsmarkt Stuttgart Die Mieten sind in den letzten...
  6. Wohnungsmarkt Köln Die Mieten in Köln sind im...