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Baubeschreibung

Eine Baubeschreibung ist Bestandteil einer Bauvorlage und bei der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Der jeweilige Umfang der Unterlagen wird durch die jeweilige, ländereigene Bauvorlagenverordnung bestimmt. Zur Baubeschreibung sind alle Details des Bauvorhabens hinzuzufügen, die sich nicht aus den Bauzeichnungen und dem Lageplan ergeben (siehe Lageplan in diesem Glossar). Das sind unter anderem die Beschreibung der Baukonstruktion, Unterlagen zur Wasser und Wärmeversorgung sowie Papiere zur Wohnfläche und zur Grund und Geschoßflächenzahl (siehe Geschoßflächenzahl, GFZ in diesem Glossar). Die Baubeschreibung hat den Zweck, das Bauvorhaben einem möglichen Käufer so detailgetreu wie möglich darzustellen und eine mögliche Kaufentscheidung herbeizuführen. Dazu gehören Beschreibungen der Wandstärken, des Baumaterials, der Art der Zimmerdecken, der Dachdeckerarbeiten, der Sanitär und Elektroinstallationen, der Malerarbeiten und der Heizanlage. Zu variierende Sonderwünsche des Käufers werden gegen Aufpreis erfüllt. 

    

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