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Bauabnahme

Die Bauabnahme wird von der zuständigen Baubehörde abgenommen. Sie erfolgt entweder bei einer partiellen Fertigstellung des jeweiligen Gebäudes, also bei der Rohbauabnahme, oder bei der endgültigen Fertigstellung eines Objektes, also bei der Schlussabnahme. Sämtliche Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Die Bauabnahme ist unumgänglich und wird gemäß des gültigen Baurechts durchgeführt. Ohne gültige und ordnungsgemäße Bauabnahme erfolgt keine Weiter- oder Fertigbaugenehmigung durch die jeweilige Baubehörde (siehe Bauantrag in diesem Glossar).

    

Schau mal:

  1. Bauantrag Der Bauantrag wird bei der jeweiligen...
  2. Bauherr Der Bauherr gibt sein Bauvorhaben in...
  3. Baulast Die Baulast, die ein Grundstückseigentümer auf...
  4. Gewaehrleistung Das Bauunternehmen oder der Entgegennehmer des...
  5. Bauvoranfrage Die Bauvoranfrage klärt schnell und unbürokratisch...
  6. Bauerwartungsland Bei der Bezeichnung Bauerwartungsland handelt es...