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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gilt als Nachweis über die jeweils abgeschlossene Immobilie. Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird die jeweilige Zugehörigkeit eines Objektes, Eigentums und Teileigentums beim Grundbuchamt nachgewiesen. Die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt also durch das Grundbuchamt oder nach einer Bestimmung des neuen Wohnungseigentumsgesetzes durch einen anerkannten Sachverständigen des Bauwesens, falls dies durch die jeweilige Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes so verordnet wird.

    

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