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Reallast

Die Reallast ist ein dingliches Recht, für das ein Grundstück oder ein Grundstückseigentümer haftet. Reallasten können regelmäßige Abgaben und wiederkehrende Leistungen wie Erbbauzinsen, Kaufpreisrenten, als auch Naturalleistungen sein. Die Reallast ist im Grundbuch eingetragen und kann durch Grundstücksanbauerträge oder auch Mieteinnahmen eingelöst werden. Der Reallastbegünstigte kann auch der Eigentümer eines anderen Grundstückes sein. Der Eigentümer des belasteten Grundstückes haftet für die Erbringung der Reallast persönlich und dinglich, er kann bei Nichteinlösung der Reallast gesetzlich belangt werden und ist zu einem Ausgleich verpflichtet.

    

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