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Parzellierung

Die Parzellierung beschreibt die Aufteilung eines Grundstückes durch die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers beim zuständigen Grundbuchamt. Mit der Parzellierung wird ein gewisser Teil des Gesamtgrundstückes als eigenständiges Grundstück beim Grundbuchamt eingetragen. Die Parzellierung ist also die rechtlich beim Grundbuchamt vermerkte Aufteilung eines Grundstückes in mehrere kleine Grundstücke, die durch den Eigentümer des Gesamtgrundstückes an mehrere zukünftige Eigentümer verkauft werden.

    

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