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Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht (siehe Grundbuch in diesem Glossar),  dass dem jeweiligen Eigentümer eines Nachbargrundstückes an einem anderen Grundstück zusteht. Dies ist in der Regel ein Nutzungsrecht von Wegen und Zufahrten oder ein grenzbauliches Recht, zum Beispiel die Grenzbebauung des Nachbargrundstückes. (siehe Wegerecht, Baugrenze in diesem Glossar). Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des rechtsbegünstigten Nutzers nicht aus dem Grundbuch gelöscht werden und muss auch bei einem Eigentümerwechsel vom Neueigentümer übernommen und dem Nutzer weiterhin eingeräumt werden. Die eingetragene und rechtsgültige Grunddienstbarkeit ist somit bis auf Widerruf zeitlich unbeschränkt nutzbar, wenn keine zeitliche Beschränkung vorgenommen wurde. Die Grunddienstbarkeit stellt für das belastete Grundstück eine Einschränkung in der vollständigen Nutzung dar und wirkt sich mitunter wertmindernd bei der Ermittlung des Verkehrswertes eine Immobilie aus (siehe Verkehrswert in diesem Glossar).

    

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