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Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug ist vom Grundbuchamt anzufertigen und ist eine beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, auf dem alle eigentümerrechtlichen Eintragungen und Belastungen vermerkt sind, die das Grundstück betreffen. Der Besitzer mehrerer Grundstücke kann verfügen, dass sämtliche seine Grundstücke betreffenden und beim Grundbuchamt vermerkten Eintragungen auf einem Grundbuchblatt vermerkt sind (siehe Grundbuch, Grundbuchamt in diesem Glossar). Hierbei handelt es sich dann um ein Personalfolium. Jede Person, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht eines Grundbuchauszuges hat, kann diesen nach Beantragung zur Einsicht als beglaubigte Kopie anfordern. Institutionen mit einem berechtigten Einsichtsinteresse können beispielsweise Gerichte, Behörden und Notare sein.

    

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