Flächennutzungsplan
Nach § 5 des Baugesetzbuches, ist ein Flächennutzungsplan oder ein vorbereitender Bauleitplan ein Dokument, das die zukünftige, städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde darstellt. Der Flächennutzungsplan ist ein fachlich und politisch geleiteter Entwurf, da die Diskussionen und Entscheidungen der zukünftigen Gestaltung und Bebauung von der jeweiligen Gemeinde unter Einbeziehung der zu beauftragenden Bauunternehmen geleitet werden. Der Flächennutzungsplan ist noch kein verbindliches, rechtskräftiges Dokument.
Er enthält lediglich für die Behörden relevante Hinweise über die mögliche Realisierung von Bauvorhaben sowie den Inhalt möglicher Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan ist lediglich ein Entwurf. Er enthält noch keine Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern. Er enthält mögliche Bebauungsflächen und ihre Unterteilung in verschiedene Wohn und Nutzungsgebiete. Des Weiteren enthält der Flächennutzungsplan einzuhaltende Abstandsflächen, Grünflächen, Wasserflächen und Verkehrsflächen. Eine detailgetreue grafische Widergabe enthält der jeweilige Bebauungsplan, der dem Flächennutzungsplan folgt. Der Flächennutzungsplan hat Entwurfcharakter. Wie bei Bebauungsplänen, ist auch bei Flächennutzungsplänen die von den möglichen Baumaßnahmen betroffene Anwohnerschaft zu informieren (siehe Bebauungsplan in diesem Glossar). Schließen sich mehrere Gemeinden zusammen, um einen Flächennutzungsplan als Entwurf für eine mögliche Bebauung zu präsentieren, ist von einem regionalen Flächennutzungsplan zu sprechen.
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