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Einfriedung

Eine Einfriedung schützt und umschließt ein Grundstück durch einen Zaun oder eine Hecke. Einfriedungen sind baugenehmigungspflichtig. Die baugenehmigungspflichtige Einfriedung darf nur den Zweck erfüllen, ein Grundstück zu umschließen, abzuteilen und beispielsweise vor Betretung zu schützen. Eine Garagenwand kann nicht als Einfriedung geltend gemacht werden. Bis zu einer Höhe von 1,5 Metern ist eine Einfriedung nicht baugenehmigungspflichtig. Eine natürlich gewachsene Einfriedung, wie eine Hecke darf auch die Höhe von 1,5 Metern ohne Genehmigungspflicht überschreiten, während bei allen Zäunen, die als Einfriedung gelten, eine Genehmigung einzuholen ist, falls diese eine Höhe von 1,5 Metern überschreiten.

    

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