Bodenrichtwert
Bodenrichtwerte werden auf Grundlage der Grundstücksbeschaffenheit ermittelt und sind eine wichtige Größe bei der Festlegung von Grundstückskaufpreisen und Verkehrswerten (siehe Verkehrswert, Immobilienbewertung in diesem Glossar). Der Bodenrichtwert ist bei bebauten und unbebauten Grundstücken relevant für die Verkehrswertermittlung. Der jeweilige Entwicklungsstand eines Grundstückes ist dabei nicht unerheblich. Es ist wertrelevant, ob es sich zum Beispiel um ausgewiesenes Bauland oder um Bauerwartungsland handelt. Die Bodenrichtwerte werden von Gutachtern für die Gemeinden ermittelt und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert enthält ferner die Geschoßflächenzahl (GFZ) hinsichtlich der Bebauungsdichte von bebauten und unbebauten Grundstücken (siehe Geschoßflächenzahl / GFZ in diesem Glossar). Der Bodenrichtwert ist auch relevant bei der Bemessung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke. Bei einem unbebauten Grundstück wird als steuerlich relevanter Wert 80% des Bodenrichtwertes mitberechnet.
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