Bauerwartungsland
Bei der Bezeichnung Bauerwartungsland handelt es sich um möglicherweise zukünftiges Bauland. Mit einer Bebaubarkeit ist zu rechnen. So genanntes Bauerwartungsland wird zu einem angehobenen Preis gehandelt, der zukünftige Bauherr sollte sich jedoch umfassend informieren, dass das Grundstück tatsächlich bebaubar ist. Ohne Baugenehmigung darf kein in die Tat umgesetztes Bauverfahren eingeleitet werden (siehe Baugenehmigung in diesem Glossar). Der Bau eines Gebäudes ohne Genehmigung ist eine Straftat, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird. Bauerwartungsland impliziert also nicht automatisch eine gültige Baugenehmigung, sondern lediglich die Option oder Möglichkeit einer baldigen Bebauung.
Schau mal:
- Bauantrag Der Bauantrag wird bei der jeweiligen...
- Baugenehmigung Die Baugenehmigung ist erforderlich für den...
- Bauabnahme Die Bauabnahme wird von der zuständigen...
- Einfriedung Eine Einfriedung schützt und umschließt ein...
- Bauwich Der Bauwich ist der in Norddeutschland...
- Bodenrichtwert Bodenrichtwerte werden auf Grundlage der Grundstücksbeschaffenheit...