Anlieger / Anliegergebrauch
Straßen der Öffentlichkeit sind von jedem Bürger nutzbar. Der Anliegergebrauch räumt Anwohnern, also Anliegern, zusätzliche Rechte beim Gebrauch von grundstücksangrenzenden Straßen ein. Diese zusätzlichen Rechte sind in der Eigentumsgarantie des Artikels 14 im Grundgesetz geregelt. Der Anliegergebrauch grundstücksangrenzender Straßen ist nicht genehmigungspflichtig, er regelt eine angemessene Nutzung der Straßen, die in Verbindung der Nutzung des eigenen Grundstückes stattfinden. Das sind zum Beispiel Fahrradständer, Bauzaun ohne Reklame, Werbung im Luftraum durch das Firmenschild, PKW Parken am Rand der Straße sowie mehrtägiges Parken von Wohnwagen. Nicht dazu zählen Verkaufsstände auf Straßen, die Schaffung eigener Zugänge zur Straße und die Produktwerbung im angrenzenden Luftraum der eigenen Immobilie.
Schau mal:
- Baupreisindex Nach § 21 der gültigen Wertverordnung...
- Abstandsflächen Abstandsflächen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände, zum...
- Der Traum vom eigenen Haus Den Traum vom eigenen Haus träumt...
- Wissenswertes über Immobilien Immobilien sind ein Thema, das in...
- Baulast Die Baulast, die ein Grundstückseigentümer auf...
- Baunutzungsverordnung Die Baunutzungsverordnung ist eine auf Gemeinden...