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Amtlicher Lageplan

Ein Lageplan ist wichtiger Bestandteil von Beleihungsdokumenten und Bauvorlagen. Ist der Lageplan einer Liegenschaft Bestandteil einer Bauvorlage, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Bauvorlagenverordnung ist Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Allgemein unterliegt ein Lageplan dem Maßstab 1:500. Außerdem enthält er mögliche im Liegenschafts- oder Grundbuchamt eingetragene Baulasten, die Grundstücksbezeichnung, wozu die Gemeinde, die Straße, die Hausnummer, Gemarkung und das Flurstück oder die Flur zählen (siehe Grundbuch, Gemarkung, Flurstück in diesem Glossar). Auch die im Kataster enthaltenen Grundstücksgrenzen, die Grundstücksgesamtfläche und der Gebäudebestand der umliegenden Grundstücke ist Inhalt und Bestandteil eines Lageplanes (siehe Kataster, Katasterkarten in diesem Glossar). In gewissen Bundesländern gibt es den qualifizierten/amtlichen Lageplan und den einfachen Lageplan. Der einfache Lageplan enthält die in diesem Definitionsabsatz zum Thema Lageplan aufgeführten Daten. Der qualifizierte/amtliche Lageplan enthält nähere, grenzbauliche Grundstücksdaten, sowie aktuelle Abstandsmaße und Grenzlängen der Nachbargrundstücke. Der qualifizierte, oder amtliche Lageplan enthält somit den aktuellen Bebauungszustand der Nachbargrundstücke und ist unerlässlich bei Grenzbebauungen, die die angrenzenden Grundstücke betreffen. Ein amtlicher oder qualifizierter Lageplan wird auf Antrag vom zuständigen Bauamt zur Einsicht bereitgehalten.

    

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