Abstandsflächen
Abstandsflächen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände, zum Beispiel zu Nachbargebäuden oder Straßen. Diese Abstandsflächen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt und können so länderspezifisch variieren. In den nördlichen Regionen Deutschlands wurden die Abstandsflächen früher als Bauwich bezeichnet (siehe Begriff Bauwich in diesem Glossar).
Der Zweck der Abstände liegt in der Vorbeugung vor übergreifenden Bränden, der hinreichenden Belichtung zwischen den zu bewohnenden Objekten und dem ausreichenden Schutz der Privatsphäre. Bei der Nichteinhaltung der Abstände kann beispielsweise ein denkmalgeschütztes Gebäude seinen Denkmalschutz verlieren. Aber ein Gebäude darf sich auch in seinen Ausmaßen auf das Nachbargrundstück erstrecken, wenn der Nachbar eine Abstandsflächenübernahmeerklärung oder eine Abstandsbaulast unterzeichnet. Dabei wird diese Übereinkunft im Baulastverzeichnis vermerkt und kann den Wert des Nachbargrundstücks mindern, da die vollständige Nutzung dieses angrenzenden Grundstücks eingeschränkt wird. Der Mindestabstand von Gebäuden ist mit drei Metern in Wohn und Mischgebieten, Kerngebieten und Gewerbe und Industriegebieten angegeben und damit Vorschrift. Ausnahmen gibt es bei nebeneinander gebauten Garagen. Je nach Bundesland sind geringfügige Abstandsabweichungen zulässig.
Schau mal:
- Bauwich Der Bauwich ist der in Norddeutschland...
- Bebauungsplan Der Bebauungsplan schafft Baurechte für die...
- Baulinie Die Baulinie ist für das jeweilige...
- Baulast Die Baulast, die ein Grundstückseigentümer auf...
- Abschreibung (linear) Den Abnutzungserscheinungen von Wohnobjekten ist in...
- Zwischenfinanzierung Ist ein Gebäude noch nicht fertig...