Zwischenfinanzierung
Ist ein Gebäude noch nicht fertig gestellt, so erfolgen oft erst bei Fertigstellung die Auszahlungen von Krediten, die zur Endfinanzierung des Objektes bestimmt sind. Die Zeit bis zur Auszahlung des Endfinanzierungskredites kann daher mit einem Zwischenkredit oder einer Zwischenfinanzierung überbrückt werden. Der Auszahlungsanspruch gegen das Institut, dass den Endfinanzierungskredit auszahlt, kann daher als Sicherheit zwischenzeitlich an das Kreditinstitut, das den Zwischenkredit bereitstellt abgetreten werden. Es gibt auch eine Zwischenfinanzierung durch Fonds. Bei einem geschlossenen Immobilienfondprojekt werden oft vor Einzahlung der Eigenkapitaleinlagen erste Ausgaben für Gebühren und Anzahlungen fällig, dafür erfolgt die fondsfinanzierte Zwischenfinanzierung. Dafür ist eine Zwischenfinanzierungsgarantie für den Fondsgesellschafter erforderlich, damit sichergestellt ist, dass das Finanzierungsprojekt nicht schon in seinen Anfängen an geringen Ausgaben für Gebühren und Anzahlungen scheitert. Für die Vergabe einer Zwischenfinanzierungsgarantie durch Fonds ist die Bonität des Auftraggebers Voraussetzung. Eine Zwischenfinanzierung ist also durch einen herkömmlichen Zwischenkredit und durch einen Zwischenkredit mit Fonds möglich.
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