Zinsfestschreibung
Bei der Zinsfestschreibung ist die Höhe des Zinssatzes für ein Darlehen für einen gewissen Teil der Laufzeit festgeschrieben. Ungeachtet von Leitzinsänderungen und Markschwankungen bleibt bei der Zinsfestschreibung der Zinssatz unberührt. Bei niedrigen Laufzinsraten, also bei einer geringen Guthabenverzinsung, sinkt auch der Darlehenszinssatz. Es empfiehlt sich deshalb, eine Zinsfestschreibung von beispielsweise Baudarlehen in einem gewissen Zeitraum in der Niedrigzinsphase einzugehen. Ungeachtet dessen sollten längerfristige Darlehensverträge mit einer geringen Zinsfestschreibung eingegangen werden (siehe Zinsbindung in diesem Glossar). Im Voraus sollte sich der Kreditnehmer eingehend über die laufenden Konditionen in seinem situativen Fall von seinem Kreditinstitut beraten lassen.
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