Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird durch das Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt ist, oder wenn Steuerfreiheit vorliegt (siehe Grunderwerbsteuer in diesem Glossar). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine wichtige Voraussetzung für die im Grundbuch zu erfolgende Eintragung des Eigentümerwechsels. Bei ausstehenden Grunderwerbsteuerschulden kann die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt verweigert werden. Bei einer Verweigerung der Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgrund von beim Finanzamt ausstehenden Steuerschulden, erfolgt auch nicht der Eintrag des Eigentümerwechsels beim Grundbuchamt. Der Eigentümerwechsel hätte also ohne die vom Finanzamt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung keinen formalen Bestand, aufgrund fehlender Eintragungen und Umtragungen der Transaktion.
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