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Sondertilgungen

Kreditnehmer, die ihr Objekt schnell schuldenfrei haben wollen oder ihre jährliche Belastung an Zins und Tilgungsraten senken wollen, können bei Vertragsvereinbarung Sondertilgungen vornehmen, die die ehemals vereinbarte Tilgungsrate übersteigen. Bei Bauspardarlehen und Darlehen mit variabler Verzinsung ist die Sondertilgung problemlos möglich, bei Darlehen mit festgesetzter Zinshöhe müssen genaue Termine zur Sondertilgung vereinbart werden. Bei einer Darlehenslaufzeit von beispielsweise über zehn Jahren können unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist im Rahmen einer Sonderkündigungsmöglichkeit Teile des Kredites oder bei Ablauf des zehnten Jahres der gesamte Darlehensbetrag zurückgezahlt werden.

    

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