Sicherungshypothek
Die Sicherungshypothek ist eine untergeordnete Form der Hypothek. Sie sichert eine Geldforderung durch einen Grundbucheintrag. Der Gläubiger kann sich jedoch im Gegensatz zur Hypothek nicht auf den Eintrag im Grundbuch berufen, er muss selbst beweisen, dass die Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist und Bestand hat, dies ist möglich durch rechtskräftige Bescheide, die die Schuld des Eigentümers belegen. Anders als bei der Hypothek, entsteht bei der Löschung der Schuld keine Eigentümergrundschuld. Die Sicherungshypothek erlischt, wenn die Forderung beglichen ist. Im Grundbuch ist die aktuelle Existenz der Sicherungshypothek nicht ersichtlich. Die Sicherungshypothek ist kein übliches Absicherungsmittel, sie gilt für Kreditinstitute als nicht besonders geeignetes Sicherungsmittel. In der Praxis hat die Sicherungshypothek unter anderem Bedeutung bei der Absicherung von rechtlichen Geldforderungen gegen einen Grundstückseigentümer. Den Gläubigern reicht diese Sicherheit aus, da sie die Forderung gegen den Grundstückseigentümer in der Regel mit Hilfe bestandsrechtlich gesicherter Beweise und Bescheide belegen können. Insbesondere ist die Sicherungshypothek ein beliebtes Absicherungsmittel bei der Durchsetzung von Forderungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der gegen den Willen eines Eigentümers eine Zwangssicherungshypothek festgesetzt und im Grundbuch eingetragen werden kann (siehe auch Zwangshypothek in diesem Glossar). Voraussetzung für diese Maßnahme ist ein gültiger Vollstreckungstitel.
Schau mal:
- Grundschuld Die Grundschuld ist die heutzutage am...
- Hypothek Die Aufnahme einer Hypothek erfolgt durch...
- Hypothekendarlehen Das Hypothekendarlehen ist ein langfristiges Darlehen,...
- Dienstbarkeit (Grundbuch) Unter Dienstbarkeiten sind Rechte von Drittnutzern...
- Löschungsbewilligung Dem Grundschuld oder Hypothekengläubiger, in der...
- Zwangshypothek Die Zwangshypothek ist neben der Zwangsverwaltung...